Kanaldichtheit

Information zur Kanaldichtheitsprüfung

Laut Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Grettstadt haben die Grundstücksbesitzer ihre privaten Abwasserkanäle alle 10 Jahre durch ein fachlich geeignetes Unternehmen auf Dichtheit untersuchen zu lassen. Sogar Kanäle, die nur Regen- oder Trinkwasser führen, sind zu prüfen. Dadurch können einem Hausbesitzer Kosten in der Größenordnung von 400 € bis über 1000 € entstehen. 

Bisher gab es in der DIN 1986-30 auch den Termin 31.12.2015, der aber in der Neuausgabe der Norm fehlt.

 

Über den Sinn der Anordnung gibt es gewaltige Zweifel.

Gerade dann, wenn wie bei uns in Sichtweite des Hauses Felder biologisch mit Gülle oder Mist gedüngt werden, dagegen nach einer Toilettenspülung durch eine eventuell undichte Stelle der Abwasserleitung ein paar Tropfen Wasser in das Erdreich versickern könnten. Tatsächliche Umweltschäden durch häusliche Abwässer sind uns nicht bekannt.

 

Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetzt (WHG):

§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und –anlagen

  1. Wer Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, das Abwasser nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 oder der die Abwassereinleitung zulassenden behördlichen Entscheidung durch fachkundiges Personal zu untersuchen oder durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen (Selbstüberwachung).

 

Aus heutiger Sicht ist mit keinen Sanktionen zu rechnen, wenn die geforderte Dichtheitsprüfung nicht durchgeführt wird. Sollte es aber zu einem festgestellten Schaden aufgrund einer Undichtigkeit kommen, so ist der Hausbesitzer schadenersatzpflichtig.

In anderen Gemeinden und Bundesländern wird die Prüfung großzügiger gehandhabt,
z.B.
kennen Schonungen, Sennfeld, Grafenrheinfeld und Bergrheinfeld keinen Dichtheitsprüfungszwang, die Stadt Schweinfurt kann eine Dichtheitsprüfung verlangen.

 

Laut Rücksprache mit 1. Bürgermeister Vögler wird zur Zeit in Grettstadt die Entwässerungssatzung (EWS) überarbeitet, in der neuen Satzung sollen unsere Interessen stärker berücksichtigt werden.

 

Wir fordern deshalb:

Die Prüffristen für Gebäude außerhalb von Wasserschutzgebieten sind auszusetzen. Regenwasserkanäle (z.B. Dachrinnenableitungen),  die ausschließlich der Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, sind von der Prüfung auszuschließen.

Unsere Empfehlung: Abwarten! 

Wir melden uns wieder, wenn neue Informationen zur EWS vorliegen.

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