- Änderungsbescheid zur Einleitung von Abwasser in den Froschbach und in den Gelausgraben in der Gemarkung Grettstadt - Information über die weitere Entscheidung zur Beauftragung eines Ing.Büros zur Erstellung eines Vorentwurfs nach Leistungsphasen 1 u. 2 HOAI
Für die Einleitung von Abwasser in den "Froschbach" und in den "Gelausgraben" in der Gemarkung Grettstadt durch die Gemeinde Grettstadt wurde die Erlaubnis befristet bis zum 30.06.2006.
Lt. Änderungsbescheid des Landratsamtes Schweinfurt -Umweltamt- vom 05.12.2005 muss bis 31.03.2006 eine Entscheidung erfolgen, ob die vorhandene Kläranlage saniert wird oder ein Anschluss an eine andere Kläranlage erfolgt.
Falls kein Anschluss an eine andere Kläranlage erfolgt, sind bis 30.06.2006 die Planunterlagen für die Sanierung der Kläranlage (bzw. Neubau) vorzulegen.
Weiterhin sind die Planunterlagen für die Sanierung der Mischwasseranlagen vorzulegen bis 30.06.2006. Erst nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Festlegung der Sanierungsfristen.
Die Gemeinde Grettstadt verfügt seit 1976 über eine mechanisch-biologisch wirkende Teichkläranlage, deren Reinigungsleistung mit Rücksicht auf die Wasserführung im Vorfluter durch geeignete Umbaumaßnahmen bzw. durch einen Kläranlagenneubau verbessert werden muss (= Nitrifikation sowie gezielte Denitrifikation ohne Grenzwert).
Das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt gibt folgende Anforderungen an die Reinigungsleistung vor:
- Oxidierbare Stoffe in chem. Sauerstoffbedarf (CSB): 90mg/L
- Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5): 20mg/L
- Ammonium-Stickstoff (NH4-N): 10mg/L sowie
- gezielte Denitrifikation ohne Grenzwert (= 2/3 der v.g. -Werte).
Bei einem Besprechungstermin im Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt am 08.12.2005 wurde von der Fachaufsicht folgende Vorgehensweise empfohlen:
Man beauftragt ein Ing. Büro seines Vertrauens mit folgendem Leistungsbild nach § 55 HOAI:
Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe durch die Planung
Leistungsstufe 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsvorgabe
Anmerkung:
Der Klärschlamm wurde bisher größtenteils von einer beauftragten Entsorgungsfirma auf landw. Flächen innerhalb des Gemeindegebiets aufgebracht.
Da mittel- bzw. langfristig davon auszugehen ist, dass die landw. Klärschlammverwertung nicht mehr durchführbar sein wird, sollte vom Ing.Büro ein schlüssiges und wirtschaftliches Entsorgungskonzept (= Klärschlammlagerung, -Entwässerung/- Trocknung und -Verwertung) erarbeitet werden.
In der anschließenden Diskussion wurden folgende Meinungen bzw. Vorschläge über die weitere Vorgehensweise vorgebracht.
Die Arch.Büros sollten ihre bisher vorliegenden Konzepte bzw. Studien aktualisieren und dann in einer gemeinsamen Sitzung nochmals vorstellen.
Bei voraussichtlichen Kosten (für Sanierung bzw. Neubau der Kläranlage) von ca. 1,5 - 2,0 Mill. Euro sollte der Gemeinde ein Arch.Honorar von ca. 17.000 Euro für Leistungsstufen 1 + 2 H0AI nicht zu schade sein!
Man sollte jeweils ein Arch.Büro mit der Planung einer Belebungsanlage sowie der Sanierung der bestehenden Kläranlage beauftragen. Erst dann sollte man sich für die jeweils wirtschaftlichste Lösung entscheiden.
Es gibt bereits Gemeinden, die handeln das Honorarangebot mit den Arch.Büros nicht mehr nach der H0AI aus. Die Arch.Büros sind verpflichtet, die Vorschriften der H0AI einzuhalten.
Man sollte sich an die Vorgaben der Leistungsstufen 1 + 2 der H0AI halten und vom Arch.Büro ein Pauschalangebot einhol (ohne Festlegung von Honorarzonen).
Evtl. könnte man bereits ein Pauschalangebot zur Leistungsstufe 3 (= Entwurfsplanung) mit einholen.
In der nächsten Gemeinderatssitzung sollte eine Entscheidung über eine Vergabe nach Leistungsstufe 1 + 2 H0AI fallen.
Quelle: ABl vom 23.12.05
Für die Einleitung von Abwasser in den "Froschbach" und in den "Gelausgraben" in der Gemarkung Grettstadt durch die Gemeinde Grettstadt wurde die Erlaubnis befristet bis zum 30.06.2006.
Lt. Änderungsbescheid des Landratsamtes Schweinfurt -Umweltamt- vom 05.12.2005 muss bis 31.03.2006 eine Entscheidung erfolgen, ob die vorhandene Kläranlage saniert wird oder ein Anschluss an eine andere Kläranlage erfolgt.
Falls kein Anschluss an eine andere Kläranlage erfolgt, sind bis 30.06.2006 die Planunterlagen für die Sanierung der Kläranlage (bzw. Neubau) vorzulegen.
Das Thema wurde bereits mehrfach in vorangegangenen Gemeinderatssitzungen eingehend erörtert.
Von der Verwaltung wurde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Einladung zur Angebotsabgabe -für Neubau einer Belebungsanlage bzw. Sanierung der bestehenden Kläranlage- an die Ing.Büros mit folgenden Vorgaben:
Gesetzliche Anforderungen lt. WWA
- Oxidierbare Stoffe in chem. Sauerstoffbedarf (CSB): 90mg/L
- Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5): 20mg/L
- Ammonium-Stickstoff (NH4-N): 10mg/L sowie
- gezielte Denitrifikation ohne Grenzwert (= 2/3 der v.g. -Werte).
Weitere Vorgaben an die Ing.Büros:
- Untersuchung der Klärteiche auf Dichtheit
- Zwischenlagerung des Filtratwassers
- Rechen/Sandfang
- Neubau Betriebsgebäude/Maschinenhaus
- Fremdwasserrückführung (z.Z. bei ca. 50 %)
- Einbeziehung der Mischwasserbehandlung (RÜB + RRB) südlich der Bahnlinie (BA III)
- Auslegung der Kläranlage auf 3.000 EW
Anmerkung:
Der Klärschlamm wurde bisher größtenteils von einer beauftragten Entsorgungsfirma auf landw. Flächen innerhalb des Gemeindegebiets aufgebracht.
Da mittel- bzw. langfristig davon auszugehen ist, dass die landw. Klärschlammverwertung nicht mehr durchführbar sein wird, sollte vom Ing.Büro ein schlüssiges und wirtschaftliches Entsorgungskonzept (= Klärschlammlagerung, -Entwässerung/- Trocknung und -Verwertung) erarbeitet werden.
Die Angebotsabgabe soll die Leistungsstufen (§ 55 H0AI) 1 (= Grundlagenermittlung) mit 2 % und 2 (= Vorplanung) mit 15 % umfassen; außerdem die Wirtschaftlichkeitsberechnung
Gegenüberstellung der Kosten auf 50 Jahre hochgerechnet für Belebungsanlage oder Sanierung der bestehenden Kläranlage) nach der LAWA-Leitlinie der Wasserwirtschaft.
Die Einordnung in die jeweilige Honorarzone nach § 54 H0AI bleibt den jeweiligen Ing.Büros überlassen.
Die angebotene Honorarzone muss für die weiteren Leistungsstufen verbindlich bleiben.
Der genaue Ausschreibungstext wird noch mit Herrn Ganzinger (WWA Bad Kissingen) abgesprochen.
Quelle: ABl vom 20.1.06
TOP 1. Kläranlage für den Gemeindeteil Grettstadt; Vorstellung der mit der Planung (Leistungsphasen
1 und 2 nach § 55 HOAI) beauftragten Ing. Gemeinschaft Pro Terra / Baur Consult
Ing. Kitz von der Firma Baur Consult erläutert die Arbeitsteilung der Ing. Gemeinschaft Pro Terra / Baur Consult im Hinblick auf die Planung der Kläranlage Grettstadt - Leistungshasen 1 und 2.
Demnach ist die Firma Baur Consult für die Steuerung und Elektronik, die Firma Pro Terra für die restlichen Arbeiten in der Leistungsphase 1 und 2 zuständig.
Herr Ing. Barthel von der Firma Pro Terra erläutert verschiedene Möglichkeiten der Kläranlagenarten. In den Leistungsphasen 1 und 2 der Planung sind die Grundlagenentwicklung und der Vorentwurf enthalten. Hier wird auch der Typ (z.B. Tropfkörperanlage, Tauchscheibenkörper, Belebungsanlage usw.) der Kläranlage festgelegt.
Die Bemessungsgrundlagen sind bereits ermittelt, es folgt nun die Bestandserfassung der Kläranlage. Herr Barthel schlägt vor, aus dem Gemeinderatsgremium, eine Arbeitsgruppe für den Kläranlagenbau zu bilden.
GR-Mitglied Böhner stellt die Frage, ob es sinnvoll wäre vor der Bestandsaufnahme ein Bodengutachten zu erstellen. GR-Mitglied Werner weist auf die Quellen in der vorhandenen Kläranlage hin.
Das Bodengutachten in Verbindung mit einer Wasseranalyse wird von Herrn Barthel und von Herrn Kitz befürwortet. Der Gemeinderat erteilt der Ing. Gemeinschaft den Auftrag, verschiedene Angebote über Bodengutachten einzuholen. Quelle:
Quelle: ABl vom 26.5.06
TOP 4. Bildung eines Bauausschusses „Kläranlage"
Die Bildung eines Bauausschusses „Kläranlage" wird nicht vorgenommen.
Anstehende Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung bzw. Neubau der Kläranlage im GT Grettstadt werden von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses wahrgenommen unter Hinzuziehung der Klärwärter und Sachbearbeiter der Verwaltung.
Notwendig werdende kurzfristige Besprechungen können auch ohne Einhaltung von Fristen erfolgen.
Quelle: ABl vom 7.7.06
TOP 3. Kläranlage Grettstadt - Baugrunduntersuchung; Auftragsvergabe
Die ingenieurtechnische Bauleistung zur Baugrunduntersuchung für die Kläranlage im GT Grettstadt wurde beschränkt ausgeschrieben.
Zur Submission am 29.05.2006 lagen dem Ing. Büro Pro Terra 4 Angebote vor.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von Prof. Dr. Biedermann (Würzburg) abgegeben.
Aufgrund des Vergabevorschlages erhielt das Geotechnische Institut Prof. Dr. Biedermann, Ludwigstr. 22, 97070 Würzburg, den Auftrag zur Baugrunduntersuchung zum Angebotspreis von 2.954,52 Euro brutto.
Quelle: ABl vom 7.7.06
TOP 9f) Info: Ergänzendes Angebot über Aufschlussbohrungen zur Baugrunduntersuchung der Kläranlage im GT Grettstadt
Aufgrund der 1. Untersuchung mit Rammkernsondierungen am 27.07.2006 konnte wegen vorhandener Felsschichten und groben Auffüllungen , das Ziel, Tiefen von bis zu 5,00 m zu erbohren, nicht erreicht werden.
Um die Fragestellungen einwandfrei beantworten zu können, sind deshalb Aufschlussbohrungen notwendig.
Das ergänzende Angebot vom Geotechnischen Institut Prof. Dr. Biedermann (Würzburg) wird in der kommenden Gemeinderatssitzung als T0P behandelt.
Quelle: ABl vom 25.8.06
TOP Ergänzendes Angebot über Aufschlussbohrungen zur Baugrunduntersuchung der Kläranlage Grettstadt
Aufgrund der ersten Untersuchung mit Rammkernsondierungen am 27.07.2006 konnte wegen vorhandener Felsschichten und groben Auffüllungen, was nicht vorhersehbar war, das Ziel, Tiefen von 5,00 m zu erbohren, nicht erreicht werden.
Um die Fragestellungen einwandfrei beantworten zu können, sind deshalb Aufschlussbohrungen notwendig.
Schürfe können wegen vorhandener Erdleitungen sowie wegen den beengten Platzverhältnissen nicht ausgeführt werden.
Beim ergänzenden Angebot vom 03.08.2006 wird mittels einer Bohranlage (auf Unimog montiert) ein 8 cm großer Bohrkern entnommen bis zu einer Tiefe von 8,00 m. Am Profil kann das vorhandene Bodenmaterial genau lokalisiert werden. Aufgrund der vorhandenen Bodenbeschaffenheit wurde das Geotechnische Institut Prof. Dr. Biedermann beauftragt, drei Aufschlussbohrungen mit jeweils ca. 8,00 m Tiefe durchzuführen (Kosten: 5.726,92 Euro - incl. gesetzl. MwSt. lt. Kostenangebot vom 03.08.2006).
Bei der 1. Untersuchung fielen die Kosten in Höhe von 1.173,92 Euro für Gutachten, Wasserentnahme u. Wasseranalyse nicht an.
Quelle: ABl vom 1.9.06
TOP 1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Baugrunduntersuchung (Kläranlage Grettstadt); Erläuterung durch Herrn Dipl.Ing. H. Barthel
Herr Dipl.Ing. (FH) Barthel (Pro Terra) erläuterte dem Gremium das Ergebnis der Baugrunduntersuchung von Prof. Biedermann, Würzburg.
Aufgrund der ersten Untersuchung mit Rammkernsondierungen am 22.07.2006 konnte wegen vorhandener Felsschichten und groben Auffüllungen auf dem Gelände der Kläranlage das Ziel, Tiefen von bis zu 8,00 m zu erbohren, nicht erreicht werden.
Es mussten deshalb Aufschlussbohrungen durchgeführt werden mittels einer Bohranlage.
Im Sept. 2006 wurden 6 Rammkernsondierungen und 3 Kernbohrungen durchgeführt.
Zunächst lag der Grundwasserspiegel ca. 6 bis 7m unter Geländeoberkante (G0K). Der Wasserspiegel stellte sich dann jedoch ca. 0,60 m unter G0K ein aufgrund der undichten Teiche.
Das Grundwasser ist allerdings nicht betonangreifend.
Eine Abdichtung der Teiche ist kostenintensiv und wird vom Gutachter zur Ausführung nicht empfohlen.
Der sehr unterschiedliche Baugrund führt deshalb zu erheblichen zusätzlichen Kosten.
Bei tiefen Gründungen (z.B. Vorklärung, Belebungsanlage, Nachklärung) ist der gewachsene Fels zu entfernen. Zusätzlich wäre die Baugrube gegen drückendes Hochwasser aus den benachbarten Teichen zu sichern (Spundwände vorbohren).
Bei Flachgründungen (z.B. Betriebsgebäude, Tropfkörper) wird ein Bodenaustausch bis auf den tragfähigen Untergrund notwendig. Hier ergeben sich dann die gleichen Probleme gegen drückendes Wasser.
Lt. Bodengutachten ist der Baugrund für die Erweiterung der Kläranlage geeignet. Allerdings könnte man sich auch alternativ überlegen, den Standort von der Bebauung weg zu verschieben, um (vielleicht) kostengünstigere Baubedingungen zu erzielen.
Mischwasserbehandlung:
Bei Regenereignissen erhöht sich die Schmutzfracht durch Abspülen der Oberflächen; außerdem werden die Ablagerungen im Kanalnetz mit ausgespült.
Dies ergibt in der Kläranlage eine erhöhte hydraulische Belastung (= 100 bis 200-fache der Trockenwettermenge).
Die Kläranlage kann den Spülstoß allerdings nicht verarbeiten. Durch eine hydraulische und biologische Begrenzung darf nur eine bestimmte Menge an Schmutzwasser der Kläranlage zugeführt werden. Es wird deshalb -vor der Kläranlage- Stauvolumen gebraucht in Form von Auffangbecken oder Stauraumkanäle.
Bei einem schwachen Vorfluter (z.B. „Froschbach") wäre gegebenenfalls noch eine weitergehende Mischwasserbehandlung lt. ATV-Merkblatt 153 erforderlich.
Alternative Standorte:
Die Alternativstandorte 2 (Gemeindegrund) und 3 (Fremdgrund) befinden sich im nord-westlichen Bereich der bestehenden Kläranlage. Der Flächenbedarf für die Alternativstandorte beträgt je nach Bauweise (z.B. Tropfkörper bzw. Belebungsanlage) ca. 4.000 - 5.000 qm.
Eine Kostenberechnung kann erst durchgeführt werden nach erfolgter Bestandsvermessung der alten Kläranlage. In der Diskussion beantwortete Herr Barthel die aus dem Gremium gestellten Fragen wie folgt:
- Die weitergehende Mischwasserbehandlung hat nur die Aufgabe, das gedrosselte Schmutzwasser in den Vorfluter langsam abzugeben. Hierfür genügt ein Erdbecken (ohne Abdichtung).
- Die Förderhöhe einer sog. „Schnecke" ist begrenzt auf höchstens 2m. Durch den Einsatz wird sehr viel Energie (Strom) verbraucht. Eine Belebungsanlage wird ca. 6 m tief in das Erdreich gebaut. Der Bau einer Tropfkörperanlage auf sog. „Stelzen" ist sehr kostenaufwendig. Billiger wäre allemal ein Bodenaustausch, um eine optimale Tiefengründung zu erreichen.
- Bei einem Alternativstandort wäre eine Pumpstation mit einer Drosselung notwendig (Kosten: ca. 270.000 Euro).
- Bei einem optimalen Bodenuntergrund auf den Alternativstandorten 2 und 3 wären die 3 Standorte etwa gleich teuer in der Bauausführung (Tropfkörper- oder Belebungsanlage).
- Wenn belüftete Teichanlagen in der Tiefe von ca. 3 m abgedichtet werden müssen, kommt das sehr teuer. Man müsste eine Betonstärke von mind. 1 m einbauen, damit -bei Erhöhung des Grundwasserspiegels- das Becken nicht aufschwimmt.
- Bei einer Höherlegung der belüfteten Teichanlage um 1 oder 2m muss man vorher das Gelände höhenmäßig vermessen.
Diskussionsbeiträge:
- Der Alternativstandort 3 wäre eine gute Alternative zum derzeitigen Standort. Bei einer mind. 1-jährigen Bauzeit auf der alten Kläranlage könnte die Gemeinde die vorgegebenen Abwasserwerte nicht einhalten.
- Voraussetzung für einen Alternativstandort ist die Erstellung eines Bodengutachtens.
- Man sollte über die 3 Standortvarianten (mit Tropfkörper-, Belebungsanlage oder Belüftungsteiche) eine Kostenberechnung durchführen.
- Bei einer belüfteten Teichanlage muss das anfallende Filtratwasser für viel Geld entsorgt werden (wenn die Landwirte den Klärschlamm nicht mehr auf die Felder aufbringen lassen).
Nach Beendigung der Diskussion wurde folgendes beschlossen:
Das Planungsbüro Pro Terra (Dipl.Ing. FH Barthel) wird mit der Durchführung der Vermessung des Kläranlagengeländes beauftragt
(Kosten: ca. 2.000 - 2.500 Euro).
Außerdem wird -mit Zustimmung der Grundstückseigentümer- eine Baugrunduntersuchung auf dem Alternativstandort 3 durchgeführt von Prof. Dr. Biedermann (Geotechn. Institut, Würzburg).
Quelle: ABl vom 8.12.06
TOP 2. Kläranlage Grettstadt: Bekanntgabe des Bodengutachtens zur Baugrunduntersuchung, Beauftragung zur weiteren Vorgehensweise (Erläuterung durch Ing. Büro Pro Terra - Herr Barthel)
Prof. Dr. Biedermann vom Geotechnischen Institut in Würzburg wurde beauftragt, mit einem Untersuchungsprogramm über Kernbohrungen die Untergrundverhältnisse im Alternativstandort -Fl.Nr. 904- der Gemarkung Grettstadt zu untersuchen. Herr Dipl.Ing. (FH) Barthel (Pro Terra) erläuterte dem Gremium das mittlerweile vorliegende Bodengutachten wie folgt: Unter 0,15 - 0,45 m dicken Mutterboden, der im wesentlichen weichplastische, teilweise auch breiige Konsistenz hat, folgen bis in Tiefen von 0,95 m bzw. 4,05 m feinkiesige, sandige Schluffe bzw. tonige Schluffe von steifplastischer bis halbfester Konsistenz. Darunter stehen Schichten des Unteren Keupers an, die als verwitterte Mergelsteine ausgebildet sind. Diese verwitterten Mergelsteine sind bis in maximale Endbohrtiefen von 10,00 m angetroffen worden.
Das Wasser wurde am 13.02.07 in den 3 Kernbohrungen in Tiefen zwischen 7,00 und 7,10 m angebohrt.
Aus den 3 Kernbohrungen wurden Wasserproben entnommen und untersucht. Bei allen 3 Proben ist das Wasser als nicht betonangreifend zu bewerten. Deshalb sind keine Zusatzmittel für den Beton notwendig; es kann handelsüblicher Beton verwendet werden.
Gründungsempfehlungen:
Bauteile, die ca. vier bis fünf Meter in das Gelände einbinden und somit in den anstehenden Schichten des Keupers, die hier als verwitterte Tonsteine ausgebildet sind, zu gründen sind, können als normale Flachgründungen ausgeführt werden. Hier sind Plattengründungen oder Gründungen auf Streifenfundamenten sinnvoll. Unter die Plattengründungen bzw. Streifengründungen ist ein Schotteraustausch der Körnung 0/32 mm bzw. ZTVT-StB 95/02 mit einer Dicke von 40cm in zwei Lagen a' 20 cm einzubringen.
Für die Bemessung dieser Bauteile kann eine zulässige Bodenpressung von 400 kN/m_ unter Berücksichtigung der Aushubentlastung angesetzt werden. Als Bettungsmodul für die Bemessung von Flachgründungen empfehlen wir einen Wert von 30 MN/m_ zu verwenden.
Bauteile, die in den feinkiesigen Schluffen von steinplastischer bis halbfester Konsistenz gegründet werden. Hierfür ist eine Bodenpressung von 250 kN/m_ anzusetzen. Als Bettungsmodul ist ein Wert von 20 MN/ m_ zu verwenden. Unter die Bodenplatte muss ein Schotteraustausch mit einer Dicke von 50 cm eingebracht werden, wobei die endgültige Dimensionierung dieses Schotteraustausches in Abhängigkeit von den uns später zu Verfügung stellenden Lasten erfolgen muss.
Baugrubensicherungen:
Falls ausreichender Platz vorhanden ist, können geböschte Baugruben angelegt werden. Es wird empfohlen, in Anlehnung an DIN 4124 ab einer Böschungshöhe > 3,00 m eine Berme mit 1,00 m Breite anzulegen, um die Böschungsstabilität zu verbessern.
In den Schluffen kann eine Böschungsneigung von 60‰ angelegt werden. Im verwitterten Tonstein ist eine Böschungsneigung von 55‰ zulässig. Die Böschungen sind mit Folie und Maschendraht vollständig abzuhängen, damit es in Nässeperioden zu keinen Erosionen kommen kann.
Wasserhaltung:
Für alle Bauteile, die in das Grundwasser ragen, ist während der Bauzeit eine offene Wasserhaltung aus Drainagen und Pumpensümpfen notwendig. Da der Ruhewasserspiegel bei den Kernbohrungen 1-3 zwischen 4,20 m und 5,50 m Tiefe liegt, eignet sich der Alternativstandort besser für eine Bebauung als der alte Standort mit einem Ruhewasserspiegel von 0,60 m unter Grasnarbe.
Baukosten (grob gerechnet)
Bei Tropfkörper-Anlage (mit einfacher Technik) auf alten Standort
Brutto: 1,8 Mill. Euro zzgl. 12 % Baunebenkosen
Bei Belebungs-Anlage auf alten Standort Brutto: 2,6 Mill. Euro zzgl. 12 % Baunebenkosten Alternativ-Standort
Bei Tropfkörper (einfacher Technik) mit Pumpwerk Brutto: 2,1 Mill. Euro zzgl. 12 % Baunebenkosten
Bei Belebungs-Anlage
Brutto: 2,6 Mill. Euro zzgl. 12 % Baunebenkosten
In der Kläranlage Grettstadt muss -aufgrund der EW- nur nitrifiziert werden, daher ist eine Belebungs-Anlage nicht unbedingt notwendig. Man sollte allerdings auch kein Geld mehr in die bestehende Teichanlage investieren, da die Belebungsbecken undicht sind. Eine Abdichtung der Teiche wäre sehr kostenintensiv.
Man müsste aufgrund des hohen Grundwasserspiegels Betonwände in der Stärke von 0,80 - 1,0 m in die Teichanlagen bauen, damit die Becken nicht „aufschwimmen"!
In der Diskussion beantwortete Herr Barthel die gestellten Fragen aus dem Gremium wie folgt:
- Es macht wenig Sinn, dass man -zusätzlich zur Tropfkörper- Anlage bzw. Sanierung der bestehenden Teichanlage- noch
eine Belebungsanlage rechnet, obwohl man vorher schon weiß, dass diese wesentlich teuerer ist.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung entsprechend der LAWA-Leitlinie ist in den Leistungsphasen 1+2 nach § 55 H0AI enthalten. - Bei der Entscheidung für den Alternativ-Standort kann die alte Kläranlage -während der Bauphase von ca. 1 Jahr- weiter betrieben werden.
- Mischwasserbehandlung:
Das 1. Becken der alten Kläranlage kann als Rückhaltung verwendet werden (= nur für die weitergehende Mischwasserbehandlung).
- Es ist denkbar, dass man die Tropfkörper-Anlage im Bereich des derzeitigen Schönungsteichs baut. Man müsste allerdings - zur Hebung des Klärwassers von ca. 1,50 m- ein sog. „Schnecke" einbauen; man spart sicher aber dadurch die Investitionskosten des Pumpwerks von ca. 250.000 Euro bis 300.000 Euro für den Alternativ-Standort.
Die „Schnecke" hat einen Wirkungsgrad von 60 - 70 %; das Pumpwerk hat dagegen nur einen Wirkungsgrad von 20 - 30 %.
- Für die Gemeinde Grettstadt genügt eine Tropfkörper-Anlage.
Herr Dipl.Ing. (FH) Barthel wurde beauftragt, die Kosten für
eine Tropfkörper-Anlage (im Bereich des Schönungsteichs) sowie
Sanierung der bestehenden Teichanlage zu errechnen im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 nach § 55 H0AI.
Quelle: ABl vom 13.4.07
TOP 1. Abwasserbeseitigung Gemeinde Grettstadt - Erweiterung der Kläranlage - Vorentwurf zur Erweiterung / Umbau der Kläranlage Grettstadt Vorstellung der Varianten durch Ing. Büro ProTerra- Ing. Barthel
In der Gemeinderatssitzung am 04.04.2007 (TOP 2) wurde das Ing. Büro Pro Terra (Dipl.Ing. -FH- Barthel) mit der Kostenberechnung beauftragt für
eine Tropfkörperanlage (im Bereich des Schönungsteiches) sowie
Sanierung der bestehenden Belüftungsanlage, im Rahmen der Leistungsphasen 1 + 2 nach § 55 HOAI. Herr Dipl. Ing. (FH) Barthel erläuterte dem Gremium die Vorentwürfe i.d.F. vom 20.07.2007 für die Varianten zu Buchst. a + b.
Variante 2 (Tropfkörperanlage):
Die biologische Abwasserreinigung wird komplett durch den neuen Tropfkörper bewerkstelligt. Die belüftete Teichanlage wird zurückgebaut. Von der bestehenden Kläranlage wird lediglich der Schönungsteich in reduzierte Größe weiterverwendet.
Die Mischwasserbehandlung unterscheidet sich nicht von der Variante 1 und wird ebenfalls als Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung und Drosselschacht ausgebildet.
Der bestehende erste Teich wird nach Fertigstellung der neuen Kläranlage zum Regenrückhaltebecken als weitergehende Mischwasserbehandlung umgebaut.
Die gedrosselten Abwasserströme aus dem neuen Stauraumkanal sowie aus dem Ableitungskanal vom Sammler
„Wiesenflecken" werden in einem neuen Freispiegelkanal auf der westlichen Seite um den 1. und 2. Abwasserteich vorbeigeleitet, während die beiden belüfteten Teiche noch in Betrieb sind. Lediglich das nordwestliche Eck am 2. Teich wird vorab angefüllt und das neue Hebewerk samt Betriebsgebäude mit Rechen und Sandfang gebaut.
Danach fließt das vorgereinigte Abwasser über eine Dükerleitung zum dreigeteilten Vorklärbecken. Hier findet die restliche mechanische Reinigung statt. Außerdem wird in der Vorklärung bereits etwa ein Drittel des Kohlenstoffes abgebaut und der anfallende Schlamm des Reinigungsprozesses zur Kaltfaulung zwischengelagert.
Vom Nachklärbecken fließt das Abwasser weiter zum Tropfkörper- Pumpwerk und dann über eine Druckleitung zum Drehsprenger auf den Tropfkörper. Im Tropfkörper findet der Rest-Kohlenstoffabbau sowie die Nitrifikation statt.
Das Abwasser wird auf der Bodenplatte des Tropfkörpers gesammelt und dem Rezi-Pumpwerk zugeführt. Im Rezi-Pumpwerk setzt sich nochmals aufgrund der Auswaschung aus dem Tropfkörper Sand ab. Ein Teil des nitratreichen Abwassers kann aber auch wieder in die Vorklärung zur teilweisen Denitrifikation in die Vorklärung zurückgepumpt werden.
Vom Rezi-Pumpwerk fließt das Abwasser in das nachgeschaltete Nachklärbecken, das als vertikal durchströmtes Trichterbecken (sog. „Dortmund-Brunnen") ausgebildet ist. Aufgrund der langsamen Fließbewegung im Nachklärbecken sinken die Schlammflocken nach unten und können dort mittels Pumpe in das Vorklärbecken zur Ausfaulung zurückgefördert werden. Das klare Wasser wird an der Wasseroberfläche mittels Zackenwehr und Ablaufrinne abgezogen und fließt im Freispiegel dem nachgeschalteten Schönungsteich zu. Aufgrund der langen Aufenthaltszeit von einem Tag im Schönungsteich erfolgt hier eine Restentschlammung des Abwassers, bevor das gereinigte Abwasser in den Vorfluter Froschbach geleitet wird.
- Investitionskosten (ohne Mischwasserbehandlung - BA III): 2.034.000 Euro brutto (ohne Nebenkosten). - Betriebskosten (bei 3500 EW): 77.900 Euro brutto / pro Jahr.
Variante 1 (belüftete Teichanlage):
Nachdem in einer belüfteten Teichanlage eine gezielte Nitrifikation nicht möglich ist, wird die Fläche des bestehenden Schönungsteiches reduziert, um dort einen Tropfkörper bauen zu können.
Der 1. belüftete Teich wird als Regenrückhaltebecken zur weitergehenden Mischwasserbehandlung umgebaut. Der 2. belüftete Teich wird im Reinigungsprozess integriert.
Beschreibung des Reinigungsprozesses:
Das zufließende Abwasser wird zunächst im Schneckenhebewerk auf das Niveau der neuen Kläranlage angehoben. Anschließend werden in der Kompaktanlage Grobstoffe im Rechen sowie Sande und Fette im Sandfang abgeschieden. Das Wasser fließt dann in einer gedükerten Leitung weiter zum Vorklärbecken, wo eine weitere mechanische Reinigung erfolgt sowie der anfallende Klärschlamm zwischengespeichert und kalt ausgefault werden kann.
Vom Vorklärbecken gelangt das Abwasser im Freispiegel zum belüfteten Teich (= best. Teich 2). Wie die Berechnungen zeigen, können in diesem Teich etwa 75 % des verbleibenden Kohlenstoffes abgebaut werden. Der restliche Kohlenstoff sowie der Stickstoff werden im nachfolgenden Tropfkörper umgewandelt. Hierzu wird es notwendig, das Abwasser mittels Tropfkörper-Pumpe zum Drehspenger auf dem Tropfkörper zu fördern.
Der Tropfkörper ist mit Lava-Schlacke gefüllt. Das Abwasser durchrieselt nun gleichmäßig den Tropfkörper im freien Fall und wird auf der Bodenplatte wieder zentral gesammelt und zum nachfolgenden Rezi- Pumpwerk geleitet. Im Rezi-Pumpwerk werden zum einen Grobsande nochmals abgeschieden, die im Tropfkörper von der Lava-Schlacke ausgewaschen wurden. Außerdem wird durch die Rezirkulation in das Vorklärbecken ein Teil des Nitrates zurückgefördert und dort denitrifiziert. Nach dem Rezi-Pumpwerk fließt das Abwasser in das nachgeschaltete Nachklärbecken, welches nach Vorgabe durch das Wasserwirtschaftsamt als „Dortmund-Brunnen" ausgeführt werden soll.
Der anfallende Schlamm setzt sich in der Trichterspitze ab und wird zur kalten Ausfaulung in das Vorklärbecken zurückgepumpt. Das gereinigte Abwasser wird über Zackenwehr und Ablaufrinne abgezogen und fließt in den nachfolgenden Schönungsteich. Um Wasserlinsen und Algenbildung auf dem Schönungsteich zu reduzieren, wird lediglich eine Aufenthaltszeit von ca. einen Tag gewählt. Der vorhandene Schönungsteich wäre hierfür ohnehin zu groß gewesen.
Der ausgefaulte Schlamm kann landwirtschaftlich ausgebracht oder mobil entwässert werden. Um den Schlamm aus der Vorklärung entnehmen zu können, werden die drei Kammern einzeln entleert und der Schlamm abgesaugt. Bei der mobilen Pressung fällt stickstoffhaltiges Filtratwasser an, das die Kläranlage in der kurzen Zeit nicht verarbeiten kann. Aus diesem Grund wird noch ein Filtratwasserbecken gebaut, indem das Wasser zwischengespeichert und anschließend mittels mobiler Tauchpumpe und fliegender Druckleitung wieder in den Klärprozess zurückgegeben werden kann.
Das Filtratbecken wird als Erdbecken mit PE-Teichfolie ausgebaut.
Während des Jahres ist das Becken zur Auftriebssicherung mit Regenwasser gefüllt. Lediglich für die Zeit er Zwischenspeicherung wird das Becken entleert.
- Investitionskosten (ohne Mischwasserbehandlung - BA III): 2.480.000 Euro brutto (ohne Nebenkosten). - Betriebskosten (bei 3500 EW): 87.000 Euro brutto / pro Jahr.
Variante 3 (Belebungsanlage):
Das zurzeit am meisten angewendete Verfahren der kommunalen Abwasserbeseitigung ist das Belebtschlammverfahren. Belebungsanlagen bieten eine weitreichende Abwasserreinigung speziell für den Abbau der Abwasserinhaltsstoffe Kohlenstoff und Stickstoff.
Die Belebungsanlage besteht aus:
- Beckenüberlauf mit Drosselschacht
- Regenrückhaltebecken
- Hebewerk
- Betriebsgebäude
- Schlammsilo
- Kombibecken (mit Messschacht) sowie
- Filtratwasserbecken
- Investitionskosten (ohne Mischwasserbehandlung - BA III): 2,33 Mill. Euro brutto (ohne Nebenkosten). - Die Betriebskosten sind wesentlich höher gegenüber denen einer Tropfkörperanlage.
Die Kombination „Belüftete Teichanlage mit Tropfkörper" ist im klassischen Sinn ein probates System, um Schmutzstöße abpuffern zu können. Im vorliegenden Fall zeigt jedoch die Baugrunduntersuchung, dass die bestehenden Teiche undicht und somit für verhältnismäßig viel Geld zu sanieren sind.
Neben den höheren Investitionskosten sind auch stärkere Geruchsentwicklungen aufgrund der Aerosolbildung bei der Variante 1 (Belüftete Teichanlage) zu erwarten. Dieser Sachverhalt ist für die Kläranlage Grettstadt nicht unerheblich, da die Bebauung und auch neue Baugebiete nahe an den Kläranlagenstandort angrenzen.
Aus vorgenannten Gründen wird die Variante 1 nicht zur Ausführung empfohlen.
Bei der Variante 2 „Tropfkörperanlage" könnten weitere Investitionskosten eingespart werden, wenn die neue Kläranlage weiter in südlicher Richtung auf dem Grundstück angeordnet wird. Im Rahmen des Vorentwurfes wurde jedoch bewusst die Kläranlage in den nördlichen Bereich verschoben um so die Geruchsbeeinträchtigungen auf die umliegende Bebauung zu minieren.
Die Fragen aus dem Gremium beantwortete Dipl.Ing. (FH) Barthel wie folgt:
- Aus Kostengründen könnte man den Bau der Tropfkörperanlage (Variante 2) in südl. Richtung verschieben. Dadurch hätte man allerdings - bei einer Bauphase von ca. 1 Jahr - einen Teich weniger für den weitergehenden Betrieb der Kläranlage. Kostenersparnis: ca. 30.000 Euro.
- Das Nachklärbecken (= sog. Trichterbecken), auch „Dortmund- Brunnen" genannt, ist sehr kostenintensiv (ca. 300.000 Euro). Es wurde vom WWA Bad Kissingen empfohlen, da es sehr effektiv arbeitet.
Wenn man allerdings einen sog. „Lamellenklärer" in das Trichterbecken einbaut, wird dadurch die Oberfläche vergrößert, das Trichterbecken kann dann kleiner gebaut werden. Nachteil: Der Lamellenklärer muss alle 14 Tage gereinigt werden (Arbeitsaufwand: ca. 2 - 3 Std.) Kostenersparnis durch den Einbau: ca. 150.000 Euro.
- Bei der abgespeckten Lösung würden sich die Investitionskosten (für eine Tropfkörperanlage) verringern um ca. 180.000 Euro auf 1,85 Mill. Euro brutto.
- Der Bau eines Trichterbeckens (sog. „Dortmund-Brunnen") ist eine Empfehlung des WWA Bad Kissingen, keine Forderung! Als Fachaufsicht kann das WWA nur die Einhaltung der vorgegebenen Parameter fordern.
- Durch den Schönungsteich können u. U. die Abwasserwerte (im Ablauf) verschlechtert werden.
Aufgrund der Diskussion im Gremium wurde deutlich, dass sich eine Mehrheit für eine Tropfkörperanlage (= Variante 2) entscheiden würde.
Quelle: ABl vom 14.9.07
Quelle: Abl vom 4.2.11